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Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungsverfahren, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

 

In der Regel werden auch von Privaten Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Richtlinien- Psychotherapie übernommen. Der Umfang an übernommenen Probatorik- und Therapiesitzungen richtet sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung getroffen haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten für Probatorik- und Therapiesitzungen übernimmt und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Krankenversicherung

Selbstzahler

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ).